Staatliche Förderung der Schulmilch
Der Verkauf von Milch und Milcherzeugnissen wird durch die EU gefördert. Das europäische Schulmilchprogramm soll Kinder und Jugendliche zu einer ausgewogenen Ernährung auch mit Milchprodukten anregen, ihr Wissen über Ernährung vertiefen und damit Übergewicht vorbeugen. Die Europäische Kommission hat 2008 die Schulmilchregelung erweitert, um mehr Kindern eine breitere Palette von gesunden Milchprodukten zugänglich zu machen.
Am Schulmilchprogramm können alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die Kindergärten, Vorschulen, Grundschulen oder weiterführende Schulen besuchen. Die Schulmilch wird in die Einrichtungen, die für die Teilnahme am Schulmilchprogramm registriert sind, durch Schulmilchlieferanten gebracht.
Begünstigt sind pro Schüler und Schultag 250 Milliliter Vollmilch. Die Preise je Portion liegen zwischen 20 Cent für lose abgegebene Frischmilch und 40 Cent für Milchmischgetränke in Kartonverpackungen.
Die Schulmilch-Beihilfe wird jedoch nicht unmittelbar an die Kinder / Schüler ausgezahlt, sondern ausschließlich an Lieferanten (Molkereien, Händler, Direktvermarkter) oder oben angegebene Einrichtungen bzw. deren Träger. Hierzu müssen diese nach EU-Recht vom Land zugelassen werden.
Die konkrete Umsetzung des EU-Schulmilchprogramms übernehmen die Bundesländer. Informationen über die zur Verfügung stehenden Fördermittel, das Anmeldeverfahren sowie die im Rahmen des Programms angebotenen Milchprodukte erteilen die zuständigen Behörden in den Bundesländern. Diese Stellen verfügen auch über ein aktuelles Verzeichnis mit bestehenden Schulmilchlieferanten aus jedem Bundesland.
Welche Produkte werden gefördert?
Zuschüsse gibt es für Milch, Milchmixgetränke und Sauermilchprodukte. Vorausgesetzt sie bestehen aus mindestens 90 Prozent Milch und enthalten höchstens 7 Prozent Zucker und Honig. Damit haben alle Kinder eine große Auswahl an Milchprodukten. Auf der Liste stehen neben der Milch in allen Geschmacksvariationen ein größeres Käsesortiment (einschließlich fettarmer Käsesorten) sowie fermentierte Milchprodukte wie Buttermilch. Eine vollständige Liste der in dem Programm enthaltenen Produkte finden Sie in der dazugehörenden EU-Verordnung (PDF-Download).
Weitere Informationen rund um das Thema Schulmilch
- Wie starte ich ein Schulmilchprojekt?
- Welche Schulmilchprodukte gibt es?
- Wo kann ich Unterrichtsmaterial zum Thema Milch und gesunde Ernährung finden?
Antworten auf diese und weitere Fragen zum Schulmilchprogramm finden Sie unter www.schulmilch-fuer-alle.de
Zuständige Behörden in den Bundesländern für die Abwicklung der Schulmilchbeihilfe
- Baden Württemberg
Regierungspräsidium Tübingen, Referat 34
Abteilung3@rpt.bwl.de, www.schulmilch-bw.de - Bayern
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Abteilung Förderwesen, Fachrecht
Herr Stolberg, Tel. 089 / 178 00 -229
PDF-Download Infoblatt - Brandenburg und Berlin
Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Frau Viola Hirsch, Tel. 0335 / 560-2143
Schulmilch-Informationen online - Bremen und Niedersachsen
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Förderung (2.1.3)
Herr Frank Bonse, Tel. 0511 / 3665-1177
Online-Informationen Schulmilchbeihilfe - Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Amt Wirtschaft und Landwirtschaft
Frau Carmen Peper, Tel. 040 / 42841-1839 - Hessen
Regierungspräsidium Giessen, Dezernat 51.2
Frau Monika Thomaka, Tel. 0641 / 303 -5148
PDF-Infoblatt - Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Veterinärdienste, Ernährungswirtschaft, Tierzucht
Tel. 0381 / 4035-631, www.lallf.de > Förderung - [Niedersachsen, s.o. > Bremen]
- Nordrhein-Westfalen
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Fachbereich 83, Marktstrukturförderung, Regionale Vermarktung
Tel. 0211 / 1590-2437 - Rheinland-Pfalz
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Referat 43 – Agrarförderung
Tel. 0651 / 9494-586 - Saarland
Landwirtschaftskammer für das Saarland
Tel. 06881 / 928-208 - Sachsen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Abteilung 3, Referat 35
Ulrike Schlenter, Tel. 0351 / 89 28 -3528, ulrike.schlenter@smul.sachsen.de
Online-Informationen Schulmilchbeihilfe - Sachsen-Anhalt
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Abt. Förderwesen, Fachrecht
Tel. 0391 / 567-1811 - Schleswig-Holstein
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Referat V/202
Herr Axel-Fritz Speth, Tel. 04347 704-236, www.schleswig-holstein.de/mlur (Stichwort: Schulmilch) - Thüringen
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 530
Frau Smolinski, Tel. 0361/3773 8186
Quelle: www.schulmilch-fuer-alle.de - eine Seite des "Schulmilch für Alle e.V.", einem Zusammenschluss von Milcherzeugern, die sich gemeinsam mit Molkereien, Verbänden, Eltern und Schulen dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche wieder mehr Milch trinken.

