Staatliche Förderung der Schulmilch

Der Verkauf von Milch und Milcherzeugnissen wird durch die EU gefördert. Das europäische Schulmilchprogramm soll Kinder und Jugendliche zu einer ausgewogenen Ernährung auch mit Milchprodukten anregen, ihr Wissen über Ernährung vertiefen und damit Übergewicht vorbeugen. Die Europäische Kommission hat 2008 die Schulmilchregelung erweitert, um mehr Kindern eine breitere Palette von gesunden Milchprodukten zugänglich zu machen.

Am Schulmilchprogramm können alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die Kindergärten, Vorschulen, Grundschulen oder weiterführende Schulen besuchen. Die Schulmilch wird in die Einrichtungen, die für die Teilnahme am Schulmilchprogramm registriert sind, durch Schulmilchlieferanten gebracht.

Begünstigt sind pro Schüler und Schultag 250 Milliliter Vollmilch. Die Preise je Portion liegen zwischen 20 Cent für lose abgegebene Frischmilch und 40 Cent für Milchmischgetränke in Kartonverpackungen.
Die Schulmilch-Beihilfe wird jedoch nicht unmittelbar an die Kinder / Schüler ausgezahlt, sondern ausschließlich an Lieferanten (Molkereien, Händler, Direktvermarkter) oder oben angegebene Einrichtungen bzw. deren Träger. Hierzu müssen diese nach EU-Recht vom Land zugelassen werden.

Die konkrete Umsetzung des EU-Schulmilchprogramms übernehmen die Bundesländer. Informationen über die zur Verfügung stehenden Fördermittel, das Anmeldeverfahren sowie die im Rahmen des Programms angebotenen Milchprodukte erteilen die zuständigen Behörden in den Bundesländern. Diese Stellen verfügen auch über ein aktuelles Verzeichnis mit bestehenden Schulmilchlieferanten aus jedem Bundesland.

Welche Produkte werden gefördert?

Zuschüsse gibt es für Milch, Milchmixgetränke und Sauermilchprodukte. Vorausgesetzt sie bestehen aus mindestens 90 Prozent Milch und enthalten höchstens 7 Prozent Zucker und Honig. Damit haben alle Kinder eine große Auswahl an Milchprodukten. Auf der Liste stehen neben der Milch in allen Geschmacksvariationen ein größeres Käsesortiment (einschließlich fettarmer Käsesorten) sowie fermentierte Milchprodukte wie Buttermilch. Eine vollständige Liste der in dem Programm enthaltenen Produkte finden Sie in der dazugehörenden EU-Verordnung (PDF-Download).

Weitere Informationen rund um das Thema Schulmilch

Antworten auf diese und weitere Fragen zum Schulmilchprogramm finden Sie unter www.schulmilch-fuer-alle.de

Zuständige Behörden in den Bundesländern für die Abwicklung der Schulmilchbeihilfe

  • Baden Württemberg
    Regierungspräsidium Tübingen, Referat 34
    Abteilung3@rpt.bwl.de, www.schulmilch-bw.de
  • Bayern
    Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Abteilung Förderwesen, Fachrecht
    Herr Stolberg, Tel. 089 / 178 00 -229
    PDF-Download Infoblatt
  • Brandenburg und Berlin
    Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung
    Frau Viola Hirsch, Tel. 0335 / 560-2143
    Schulmilch-Informationen online
  • Bremen und Niedersachsen
    Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Förderung (2.1.3)
    Herr Frank Bonse, Tel. 0511 / 3665-1177
    Online-Informationen Schulmilchbeihilfe
  • Hamburg
    Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Amt Wirtschaft und Landwirtschaft
    Frau Carmen Peper, Tel. 040 / 42841-1839
  • Hessen
    Regierungspräsidium Giessen, Dezernat 51.2
    Frau Monika Thomaka, Tel. 0641 / 303 -5148
    PDF-Infoblatt
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
    Abteilung Veterinärdienste, Ernährungswirtschaft, Tierzucht
    Tel. 0381 / 4035-631, www.lallf.de > Förderung
  • [Niedersachsen, s.o. > Bremen]
  • Nordrhein-Westfalen
    Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Fachbereich 83, Marktstrukturförderung, Regionale Vermarktung
    Tel. 0211 / 1590-2437
  • Rheinland-Pfalz
    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Referat 43 – Agrarförderung
    Tel. 0651 / 9494-586
  • Saarland
    Landwirtschaftskammer für das Saarland
    Tel. 06881 / 928-208
  • Sachsen
    Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Abteilung 3, Referat 35
    Ulrike Schlenter, Tel. 0351 / 89 28 -3528, ulrike.schlenter@smul.sachsen.de
    Online-Informationen Schulmilchbeihilfe
  • Sachsen-Anhalt
    Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Abt. Förderwesen, Fachrecht
    Tel. 0391 / 567-1811
  • Schleswig-Holstein
    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Referat V/202
    Herr Axel-Fritz Speth, Tel. 04347 704-236, www.schleswig-holstein.de/mlur (Stichwort: Schulmilch)
  • Thüringen
    Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 530
    Frau Smolinski, Tel. 0361/3773 8186

Quelle: www.schulmilch-fuer-alle.de - eine Seite des "Schulmilch für Alle e.V.", einem Zusammenschluss von Milcherzeugern, die sich gemeinsam mit Molkereien, Verbänden, Eltern und Schulen dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche wieder mehr Milch trinken.

 

Weiterbildung Kommunale Gesundheitsmoderation

Die Weiterbildung Kommunale Gesundheitsmoderation wurde 2013/14 im Rahmen von IN FORM entwickelt und erprobt. Sie richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus kommunalen Verwaltungen, die für die Gesundheitsförderung in ihrer Kommune zuständig sind und eine ressortübergreifende Strategie entwickeln möchten.

 

© Andreas Gärtner

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