Sichere Schul- und Spielwege
Ziel des Programms
Ergänzende Maßnahmen des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Kindern als spezifische Zielgruppe sollen in unfallkritischen Bereichen solche Wegeverhältnisse vorgehalten werden, die ihren besonderen Verhaltens- und Wahrnehmungsformen entsprechen und Kinderunfälle im Straßenverkehr möglichst ausschließen.
Was wird gefördert?
Bau oder Ausbau von Querungshilfen wie Mittelinseln, Fußgängerlichtzeichenanlagen und Fußgängerüberwege, Bau oder Ausbau von Gehwegen, Radwegen bzw. kombinierten Geh- und Radwegen, Bau oder Ausbau ergänzender Anlagen wie Beleuchtung, Schutzvorrichtungen, Bau oder Ausbau zur Verkehrsberuhigung wie Aufpflasterungen, Fahrbahnversätze, Beseitigung von Sichthindernissen, Bau von Brücken für Fußgänger und Radfahrer
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger können Landkreise, Städte und Gemeinden sein.
Was wird nicht gefördert?
Die allgemeine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, touristische Erschließung, Planungskosten, örtliche Bauüberwachung und Grunderwerb.
Wie wird gefördert?
Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 44 (LHO) für Zuwendungen an Gemeinden mit Zuwendungen bis zu einer Höhe von 75 Prozent (Anteilsfinanzierung) der zuwendungsfähigen Kosten.
Was ist noch zu beachten?
Die Förderung bildet eine ergänzende Maßnahme und ist auf besondere Zielgruppen ausgerichtet. Einzelheiten sind den "Grundsätzen zur Förderung von Maßnahmen zur baulichen Schul- und Spielwegesicherung in Brandenburg" zu entnehmen.
Geltungsdauer
Nach Maßgabe des Haushaltes.
Wie ist das Antragsverfahren?
Zuwendungsempfänger beantragen nach Beteiligung der Landkreise beziehungsweise der unteren Straßenverkehrsbehörden die Fördermittel beim:
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Lindenallee 51 - 15366 Hoppegarten
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg
Weitere Informationen zum Thema zu Fuß zur Schule und zur Kita:
www.regionen-mit-peb.de/bewegung.html

