Kinderlärm ist keine schädliche Umwelteinwirkung
Das Bundesverwaltungsgericht hatte schon im Jahr 1991 entschieden, dass die mit einer bestimmungsgemäßen Nutzung eines Kinderspielplatzes verbundenen Beeinträchtigungen von den Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen sind. Die Begründung: Ein Kinderspielplatz sei eine für eine altersgemäße Entwicklung eines Kindes wünschenswerte, wenn nicht gar erforderliche Einrichtung. Trotz dieser kinderfreundlichen Haltung des obersten Verwaltungsgerichtes gab es immer wieder Gerichtsentscheidungen, die Klagen von Anwohnern und Nachbarn gegen Kitas oder Kinderspielplätze als begründet erachteten.
Der Bundestag hat sich nun erfreulicherweise dafür ausgesprochen, dass die Geräusche auf Spielplätzen oder in Kindergärten nicht als schädliche Umwelteinwirkung eingeordnet werden sollen, und damit dem „Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ zugestimmt.
„Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung“ lautet es nun im Gesetz. Öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Klagen können damit im Regelfall nicht mehr mit dem Argument geführt werden, von der Einrichtung ginge unzumutbarer Lärm durch Kinder aus. Das heißt, dass Nachbarschaftsklagen künftig nur noch in seltenen Ausnahmefällen erfolgreich sein werden.
Allerdings wird bei älteren Kindern eine Einsichtsfähigkeit unterstellt. Die Gesetzesänderung hilft damit Kitas und Kindern auf Spielplätzen, aber nicht automatisch auch älteren Kindern und Jugendlichen. Spiel- und Bewegungsräume sind jedoch auch für ältere Kinder und Jugendliche wichtig. Ein Problem liegt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerks e.V. (DHKW) bei der Lärmbeurteilung von Jugendeinrichtungen wie Bolzplätzen, Skate- und Basketballanlagen. Eine generelle Privilegierung wie für den Kinderlärm sei hier nicht sachgerecht. Deshalb ist nach Ansicht des DHKW eine Regelung notwendig, die Rechtssicherheit für Städte, Gemeinden und Anwohner schafft und freien Jugendsport ermöglicht.
Quellen:
- Legal Tribune online in Kooperation mit Spiegel online
- Regierung online
- Newsletter des Deutschen Kinderhilfswerks vom 20.06.2011
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