Ist die Durchführung der Bundesjugendspiele Pflicht?
"Die Bundesjugendspiele eröffnen Schülerinnen und Schülern die Chance, ihr individuelles sportliches Leistungsvermögen kennen zu lernen, ihr Talent unter Beweis zu stellen sowie gemeinsam mit Gleichaltrigen Freude am lebenslangen Sporttreiben zu entwickeln.
Nahezu seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland nehmen die Bundesjugendspiele eine bedeutende Stellung im Rahmen des Schullebens ein. In diesem Jahr werden sie 60 Jahre alt. Ehrgeiz und Begeisterung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind seit jeher ein wichtiger Indikator für ihre Anerkennung bei den Heranwachsenden. Deshalb bleibt die ansprechende Gestaltung der Bundesjugendspiele für die Verantwortlichen stets aufs Neue Herausforderung und Verpflichtung," schreibt das Bundesjugendministerium in seinem Aufruf zu den Bundesjugendspielen 2011/2012.
Aber müssen Schulen die Bundesjugendspiele überhaupt ausrichten?
Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland hat bereits im Jahr 1979 beschlossen, die jährliche Durchführung der Bundesjugendspiele durch jede allgemein bildende Schule und die Teilnahme daran für die Schülerinnen und Schüler bis zum 10. Schuljahr für verbindlich zu erklären (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.10.1979 in der Fassung vom 25.11.2004).
Programm für Schüler/innen mit Behinderung
Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) und die Deutsche Behinderten-Sportjugend (DBSJ) haben in der Vergangenheit vermehrt Anfragen erhalten, wie Schüler/innen mit Behinderung an Regelschulen an den Bundesjugend-spielen teilnehmen können. Da bislang die Teilnahme von Schülern/innen mit Behinderung nicht reglementiert war, ist dieses Programm in enger Abstimmung mit dem Ausschuss für die Bundesjugendspiele (BMFSFJ, DOSB/DSJ, KMK) und der Kommission Sport der KMK entwickelt worden. Das Handbuch für die Bundesjugendspiele enthält hierzu ein entsprechendes Kapitel.

