Förderpreis "Gesunde Kommune"
Mit dem B 52-Förderpreis sollen Gemeinden/Städte gewürdigt werden, die nachhaltig die Gesundheit ihrer Bewohner durch Projekte und/oder Maßnahmen fördern und nachahmenswerte Strukturen für die Zusammenarbeit im Ort und auf Stadt-/Landkreisebene bereits etabliert haben oder schaffen werden.
Bei der Bewertung werden vor allem folgende Punkte berücksichtigt:
- Qualität und Quantität der Angebote/Aktionen/Maßnahmen
- Akzeptanz der Programme
- Arbeitsstrukturen
- Verankerung der Netzwerkbildung
- strategische Ausrichtung
- Nachhaltigkeit
- Setting
An der Ausschreibung können sich baden-württembergische
- Gemeinden/Städte
- Stadtteile in Stadtkreisen oder
- Arbeitsgemeinschaften von Akteuren der Gemeinden/Städte/Stadtteile
beteiligen.
Einzige Teilnahmevoraussetzung: der für die Gemeinde/den Stadtteil zuständige Stadt-/Landkreis muss eine Kommunale Gesundheitskonferenz eingerichtet haben.
Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 30. September 2014.
Nähere Informationen finden Sie unter www.arge-b52.de/gesundheitskonferenzen0.html

